EIN GUTER RAT KANN EIN VERMÖGEN WERT SEIN!

Die EWIV kann als Hilfsgesellschaft bei allen Tätigkeiten der Mitgliedsunternehmen zusätzlich tätig werden, ohne ein Gewerbe anmelden zu müssen.

Know How für Ihr geschäftliches Upgrade - Die „EWIV“

  • keine Steuerberaterkosten
    Wegfall von Unternehmenssteuern
  • keine Abschreibungsverluste
  • enorme Wettbewerbsvorteile aufgrund geringerer Kostenstrukturen
  • bei Gründung kein Stammkapital nötig
  • Buchhaltung ohne Bilanzierungs- und Publizitätspflicht
Nicht nur im Stich gelassen, sondern zunehmend attackiert, benötigt der deutsche Mittelstand Tools, die eigene Resilienz zu stärken! Als Rechtsgrundlage dient die EWIV durch die Verordnung (EWG) Nr. 2137/85.

Am 14.08.1988 wurde in Deutschland durch das „EWIV-Ausführungsgesetz“ geregelt, dass hier seit dem 01.07.1989 EWIV ansässig werden können.

Verordnungen sind verbindliche Rechtsakte, welche alle EU-Länder in vollem Umfang umsetzen müssen!

„WER DIE PFLICHT HAT STEUERN ZU ZAHLEN, DER HAT AUCH DAS RECHT, STEUERN ZU SPAREN.“

Helmut Schmidt, ehemaliger Bundeskanzler, 1918 – 2015

Wenn Richtlinien der EU und die Beschlüsse der Bundesregierung dazu führen, dass die steuerlichen Belastungen in den Unternehmen weiter zunehmen, dann sollte sich jeder Unternehmer darüber informieren, welche Verordnungen er nutzen kann, um hier wirksam entgegen zu steuern und welche ihn in die Lage versetzen, aktiv und selbstbestimmt über die Belastung in seinem Unternehmen zu entscheiden.

Für die EWIV existiert keine Körperschafts-, keine Gewerbe- und keine Einkommensteuer.

Sie können im Innenverhältnis über die Rechtsgrundlagen selbst bestimmen und unbegrenzt steuerfreie Rücklagen bilden. Darüber hinaus besteht auch keine Publizitätspflicht, aber voller Insolvenzschutz!

Gerne stehen Ihnen unsere kompetenten Netzwerk-Partner auch in diesem Segment für Ihre Fragen oder Terminwünsche zur Verfügung!